In einem ersten telefonischen Kontakt können Anliegen und Ziele für die Behandlung besprochen werden. Aufgrund der Vielzahl von fachlich kompetenten Therapeuten, die in der Praxis tätig sind, ist eine zeitnahe Terminvereinbarung oftmals möglich.
Eine auf die erlebte Beeinträchtigung abgestimmte gründliche diagnostische Phase soll ermöglichen, einen individualisierten Behandlungsplan zu erstellen, der gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet wird. Der Patient sollte danach den Therapievorschlag in Ruhe überdenken und auf der Grundlage eigener Motivation die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung treffen. Fällt die Entscheidung für den Therapievorschlag, kann der Beginn der Therapie kurzfristig erfolgen.
Die Therapie erfolgt je nach Anliegen und Auftrag als Einzeltherapie, Paar- oder Familientherapie. In der Regel entscheidet der beauftragende Patient in welchem Umfang er Angehörige in die Behandlung mit einbeziehen möchte. Die Sitzungen erfolgen je nach Vereinbarung oder Schwere der Störung ein- oder zweimal pro Woche à 50 Minuten. Paar- und Familiengespräche werden in größeren Zeitabständen à 90 Minuten durchgeführt. Spezifische psychische Störungen wie z.B. Angst- oder Zwangsstörungen können auch mehrstündige Expositionsübungen erfordern. Zum Ende der Therapie soll die Fähigkeit zur Selbstkontrolle und Selbstregulation zunehmend im Alltag überprüft werden, um schließlich tragfähige Therapieerfolge nach Therapieende zu erzielen.
Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe getragen.
Coaching und Paartherapie gelten nicht als Heilbehandlung, das heißt, die Kosten müssen selbst getragen werden. Diese richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).